Gesetzliche Regelungen
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Wissenswertes über Mischfutter
1. Gesetzliche Regelungen
2. Erzeugungskategorien von Mischfutter
3. Rohkomponenten zur Mischfuttererzeugung
4. Grundfutter
5. Begriffe aus der Technologie der Mischfutterherstellung
6. Mischfutter-ABC


EU-Verordnungen / EU-Richtlinien  > EU-Verordnungen / EU-Richtlinien

Bundesgesetze  > Bundesgesetze

 

Das Produzieren, Inverkehrbringen und Verfüttern von Futtermitteln ist durch das Futtermittelgesetz 1999 inklusive Agrarrechtsänderungsgesetze 2001 und 2002 sowie durch die Futtermittelverordnung 2000 geregelt. Diese setzen die einschlägigen EU-Richtlinien in innerstaatliches Recht um. Weiters gibt es EU-Verordnungen, die unmittelbare Geltung haben.

 

Registrierung oder Zulassung als Mischfutterhersteller:

Um Mischfutter herstellen zu dürfen, bedarf es abhängig von der Art der Produktion einer behördlichen Registrierung oder Zulassung nach geltendem Futtermittelrecht. Es sind dabei die in der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 geregelten Anforderungen bezüglich Räumlichkeiten, maschineller Ausrüstung, qualifiziertem Personal, Dokumentation der Produktion und der Qualitätskontrolle zu erfüllen. Ein Sicherheitssystem nach HACCP-Grundsätzen ist zu errichten, um mögliche Gefahren für die Sicherheit der erzeugten Mischfutter zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.

 

Dokumentation:

Laut Futtermittelgesetz ist die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln bis zu deren Verfütterung in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen durch Dokumentation sicherzustellen.

 

Kennzeichnung:

Das Futtermittelrecht enthält strenge und umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel. So sind neben der Bestimmung des Futtermittels die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die Inhaltsstoffe, die Zusatzstoffe, besondere Fütterungsvorschriften, die Haltbarkeitsdauer und der Name und Adresse des Herstellers anzugeben.

 

Inhaltsstoffe:

Darunter versteht man analytische Bestandteile eines Futtermittels, wie z.B. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche, Aminosäuren, aber auch die Mengenelemente, wie Kalzium, Phosphor und Natrium.

 

Unerwünschte Stoffe:

Stoffe wie z.B. bestimmte Schwermetalle, Umweltgifte (z.B. Dioxin) oder botanische Unreinheiten, die in Futtermitteln enthalten sein und sich bei hohen Gehalten auf die tierische und menschliche Gesundheit nachteilig auswirken können.
Futtermittel, die die in der Richtlinie 1999/29/EG festgelegten Höchstwerte überschreiten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

 

Verbotene Stoffe:

Das Futtermittelrecht verbietet in einer Liste aufgezählte Stoffe als Futtermittel und als Bestandteil von Mischfuttermitteln. Dazu gehören u.a. Klärschlämme, mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut, gegerbte Häute oder Haushaltsabfälle.

 

Futtermittelkontrolle:

Österreichs Mischfutterhersteller unterliegen einer strengen behördlichen Futtermittelkontrolle, die die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Bestimmungen durch die Herstellerbetriebe überwacht. Seit 1.6.2002 wird diese Aufgabe von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wahrgenommen.

Die letzte Jahresstatistik über die Amtliche Futtermittelüberwachung in Österreich dokumentiert, dass bei insgesamt 1.197 Futtermittelkontrollen in der österreichischen Mischfutterwirtschaft 2.140 Futtermittelproben gezogen wurden.

 

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